Nickepütz 33, 52349 Düren, nachstehend als Bausysteme POHL bezeichnet.
(1) Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des unter der Domain www.jobanet.de erreichbaren Dienstes „Absturzsicherungssysteme-Konfigurator“ und regeln die Benutzung dieses Dienstes.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Nutzung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Nutzer i. S. d. Nutzungsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
(4) Die Benutzung des Dienstes ist ausschließlich aufgrund dieser Nutzungsbedingungen zulässig. Mit der Betätigung der entsprechenden Schaltfläche und der Nutzung des Dienstes erklärt sich der Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.
(1) Mit dem Dienst bietet Bausysteme POHL insbesondere Dachdecker- und Monteurbetrieben die Möglichkeit, für ein bestimmtes Projekt eine unverbindliche Vorauswahl von Produkten aus dem Portfolio von Bausysteme POHL zu erstellen. Der Dienst stellt lediglich eine Arbeitserleichterung sowie eine Möglichkeit dar, eine erste Vorauswahl vorzunehmen. In keinem Fall handelt es sich bei dem Dienst um eine verbindliche Beratung hinsichtlich der Zulässigkeit, Sicherheit oder Eignung der gefundenen Produkte für bestimmte Einsatzzwecke. Für die endgültige Auswahl der verwendeten Produkte und die Einhaltung der einschlägigen Regelungen bleibt allein der Nutzer verantwortlich.
(2) Bausysteme POHL ist bemüht, den Dienst möglichst unterbrechungsfrei verfügbar zu halten. Funktionsunterbrechungen sind dennoch nicht auszuschließen. Bausysteme POHL bemüht sich in solchen Fällen, die Funktionsfähigkeit möglichst schnell wiederherzustellen. Es besteht jedoch kein Anspruch des Nutzers auf eine ständige Verfügbarkeit oder störungsfreien Betrieb des Dienstes.
(1) Die Nutzung des Dienstes ist kostenlos.
(2) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf die Nutzung und auf die Verfügbarkeit des Dienstes. Hinsichtlich der Verfügbarkeit des Portals wird auf § 2 verwiesen.
(1) Der Nutzer hat die Möglichkeit, Produkte von Bausysteme POHL mittels verschiedener Filter in Bezug auf bestimmte Vorhaben einzugrenzen. Die Auswahl dieser Filter ist Bausysteme POHL überlassen und kann sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern. Beispielhaft kann der Nutzer den geplanten Untergrund wählen. Der Dienst zeigt in der Folge diesen gesetzten Filter an und begrenzt die angezeigten Produkte auf solche, die grundsätzlich zur Nutzung mit diesem Untergrund geeignet sind. Das Ergebnis kann durch das Setzen weiterer oder anderer Filter sowie das Entfernen einzelner oder aller Filter weiter eingeschränkt oder abgeändert werden. Die tatsächliche Eignung der Produkte für bestimmte Einsatzzwecke hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, weshalb die Anzeige bestimmter Produkte nicht verbindlich ist und keinerlei Zusicherung oder Bestätigung der Eignung darstellt. Für die endgültige Auswahl, Konfiguration sowie ordnungsgemäße Montage der Produkte und die Einhaltung der einschlägigen Regelungen bleibt allein der Nutzer verantwortlich.
(1) Der Nutzer verpflichtet sich, gegenüber Dritten nicht den Eindruck zu erwecken, mit dem durch die Nutzung des Dienstes erzielte Ergebnis sei eine irgendwie geartete Erklärung, Zusicherung oder Prüfung seitens Bausysteme POHL verbunden.
(2) Der Nutzer stellt Bausysteme POHL und deren Mitarbeiter von Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder Dritte gegen Bausysteme POHL aufgrund einer Verletzung der Pflichten des Nutzers aus Abs. 1 geltend machen. Dies schließt die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung in Höhe der gesetzlichen Vergütung und damit verbundene Auslagen mit ein. Hierfür hat der Nutzer Bausysteme POHL einen angemessenen Vorschuss zu gewähren. Das gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Nutzer nicht zu vertreten ist.
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen von Bausysteme POHL. Bausysteme POHL haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Bausysteme POHL haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen gegenüber dem Nutzer. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Nutzer nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Bausysteme POHL haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Nutzers aus Produkthaftung sowie bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei Bausysteme POHL zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Nutzers.
(2) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Bausysteme POHL insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Nutzer es unterlassen hat, eine Datensicherung durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das am Geschäftssitz von Bausysteme POHL zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Verträge können in deutscher Sprache geschlossen werden.